Trauerfall

Was ist zu tun?

Bei einem Trauerfall in der Wohnung benachrichtigen Sie zuerst den Hausarzt oder falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat, rufen Sie uns an. Auch nachts und am Wochenende sind wir jederzeit telefonisch erreichbar:

24 Stunden-Telefon: 0 27 32 / 13 54 oder 0271 / 48 88 880

Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim setzen Sie sich zuerst mit uns in Verbindung. Wir leiten alle weiterführenden Maßnahmen ein.

In unserem kostenlosen persönlichen Vorsorge-Ordner finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Vorsorge und Bestattung, sowie hilfreiche Formulare um Alles in Ruhe festzulegen. Ein Download lohnt sich auf jeden Fall.

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Benötigte Dokumente im Trauerfall

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
     
  • Totenschauschein (z.Z. 2-fach) vom feststellenden Arzt
     
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
     
  • Bei Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
     
  • Bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
     
  • Bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
     
  • An Stelle der Einzelurkunden genügt auch die Vorlage des aktuellen vollständig ausgefüllten Stammbuchs

Vieles ist zu tun, wenn ein nahe stehender Mensch verstorben ist. Wir nehmen Ihnen auf Wunsch die Erledigung folgender Formalitäten ab:

  • Organisation und Durchführung von Trauerfeiern auf allen Friedhöfen
     
  • Überführungen im In- und Ausland
     
  • Formalitätenabwicklung bei Konsulaten für eine internationale Überführung
     
  • Besorgung der Todesbescheinigung und der Sterbeurkunden
     
  • Terminierung der Trauerfeier bei Stadt und Kirche
     
  • Benachrichtigung des Pfarrers oder Vermittlung eines freien Redners
     
  • Beratung beim Aussuchen der Grabart
     
  • Bereitstellung von Sargträgern
     
  • Bestellung eines Organisten oder anderer Musiker für die Trauerfeier
     
  • Ausschmückung der Kapelle mit Kerzenleuchtern und Bäumen
     
  • Bestellung von Kränzen und Blumenarrangements
     
  • Entwurf und Bestellung von Zeitungsanzeigen
     
  • Entwurf und Erstellung von Trauerdrucksachen
     
  • Organisation der Beerdigungsnachfeier
     
  • Beantragung der Gelder aus Lebensversicherungen und Sterbekassen
     
  • Abmeldung von Renten und Beantragung der dreimonatigen Rentenfortzahlung für Witwen oder Witwer
     
  • Abmeldung der Krankenversicherung und anderer Versicherungen
     
  • Benachrichtigung von Arbeitgebern, Berufsverbänden, Vereinen, etc.
     
  • Auslegung von Kondolenzlisten
     
  • Stellung von Begleitfahrzeugen für Trauergäste
     
  • Abnehmen und Erstellung von Totenmasken oder Fingerabdrücken zur Erinnerung
     
  • Organisation von Haushaltsauflösungen
     
  • Bereitstellung unserer Aufbahrungsräume

Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:

  • Adressenliste für Trauerbriefe zusammenstellen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
     
  • Wohnung kündigen
     
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
     
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
     
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
     
  • Versorgung der Haustiere
     
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
     
  • Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
     
  • Umbestellung der Post
     
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
     
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
     
  • Regulierung der Heizungsanlage
     
  • Abstellen von Gas und Wasser
     
  • Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
     
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
     
  • Benachrichtigung von Kunden
     
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
     
  • Einschaltung eines Steuerberaters
     
  • Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst