Fragen und Antworten

Wen muss ich bei einem Sterbefall als erstes informieren?
Sollte ihr Angehöriger zu Hause versterben, so ist als erstes der behandelnde Hausarzt zu informieren. Ist dieser nicht erreichbar, so kann auch ein Notarzt angerufen werden. Nachdem der Arzt dann bei Ihnen gewesen ist, können Sie den Bestatter kontaktieren. Der Bestatter wird dann mit Ihnen einen Termin festlegen, an dem das Trauergespräch stattfinden soll, des Weiteren können Sie mit Ihm absprechen, wann die Überführung des Verstorbenen vorgenommen werden soll.
Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, oder einem Alten-, Pflegeheim, so wird das Personal den Arzt informieren. Sie müssen sich dann nur noch mit einem Bestatter in Verbindung setzen, der alles Weitere für Sie erledigt.

Wie lange kann ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Laut dem Bestattungsgesetz für NRW sind Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle zu überführen. Hierzu zählen Räumlichkeiten eines Bestatters oder des Friedhofes.
Jedoch kann der Bestatter für die Angehörigen bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Genehmigung beantragen, die es erlaubt, den Verstorbenen auch länger als 36 Stunden zu Hause zu behalten.

Kann ich jeden Bestatter nehmen?
Ja. Die Wahl des Bestatters hängt nicht von einem Ort oder einem bestimmten Friedhof ab. Sie als Angehöriger haben die Wahl, welchem Bestatter Sie das Vertrauen schenken, sich um Ihren Angehörigen und um Sie zu kümmern.

Wer ist verpflichtet zu bestatten?
Zur Bestattung verpflichtet sind in folgender Rangfolge:
 Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Sollten keine Bestattungspflichtigen vorhanden sein, so tritt das Ordnungsamt ein, um die gesetzliche Bestattungsfrist von 10 Tagen einzuhalten.

In welcher Frist muss eine Erdbestattung erfolgen?
Die Erdbestattung muss laut Bestattungsgesetz innerhalb von 10 Tagen nach dem Tod erfolgen. Jedoch kann eine Genehmigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragt werden, mit der man die Beisetzung auch später durchführen kann.

Kann ich die Bestattungsart und den Friedhof frei wählen?
Generell hängt die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen ab. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten diesbezüglich keinen Willen geäußert haben, so steht es den Angehörigen frei, die Bestattungsart zu wählen.
Jedoch gibt es eine Ausnahme bei der Bestattung auf einem Aschestreufeld. Diese Art der Bestattung darf nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat.

Ein Verstorbener hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen Grabplatz eines Friedhofs im Wohnort. Außerdem kann ein Verstorbener auch auf einem Friedhof unabhängig vom Wohnort beigesetzt werden, auf dem er oder ein Angehöriger ein Grabnutzungsrecht erworben hat. 
Sollte der Wunsch nach einer Baumbestattung in einem Wald bestehen (wie z.B. Ruheforst oder Friedwald), so ist der Ort des Waldes frei wählbar.

Ist es möglich nochmals am offenen Sarg Abschied zu nehmen?
Ja. In einem Trauergespräch sprechen sie mit uns einen Termin und einen Ort ab, in dem ein würdevoller Abschied vom Verstorbenen gewährleistet werden kann.

Kann man die Asche eines Verstorbenen auch zu Hause aufbewahren?
Da wir in Deutschland die Pflicht zur Bestattung eines Verstorbenen haben, ist die Aufbewahrung der Asche zu Hause nicht erlaubt.

Muss bei einer Feuerbestattung ein Sarg benutzt werden?
Ja. Zunächst wird ein Sarg aus hygienischen Gründen und für den Transport benötigt.
Außerdem hilft der Sarg die erforderliche Temperatur im Ofen zu erreichen. Ohne den Sarg müsste dem Ofen viel mehr Energie zugefügt werden, welches den Betrieb des Krematoriums verteuern würde.

Was muss bei einer Ascheverstreuung bzw. Seebestattung beachtet werden?
Die Ascheverstreuung ist nach dem Bestattungsgesetz NRW die einzige Bestattungsart, die nur durchgeführt werden darf, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat. Die Seebestattung kann auch von Angehörigen bestimmt werden, jedoch ist es immer hilfreich, wenn ein Wille des Verstorbenen bekannt ist, nach dem die Angehörigen handeln können.

Was ist eine anonyme Beisetzung?
Eine anonyme Bestattung charakterisiert sich darüber, dass das Grab in dem der Verstorbene beigesetzt wird, nicht namentlich gekennzeichnet ist. Dies kann nach einer Körperbestattung, einer Urnenbestattung, einer Ascheverstreuung oder einer Seebestattung der Fall sein.

Kann ich eine Trauerfeier ausrichten, auch wenn der Verstorbene nicht in einer Kirche war?
Ja. Eine Trauerfeier muss nicht immer religiös gestaltet sein.
Es gibt Trauerredner, die nach einem Gespräch mit den Angehörigen nach deren Wünschen eine weltliche oder auch religiöse Trauerfeier halten, auch wenn der Verstorbene keiner Konfession zugehörig war.

Wo muss ich den Verstorbenen abmelden?
Zunächst muss der Verstorbene beim Standesamt abgemeldet werden, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Danach müssen sämtliche Versicherungen, Mitgliedschaften oder ähnliches abgemeldet werden. Dies kann aber auch der Bestatter für Sie erledigen.

Wie lange habe ich Zeit die Rente eines Verstorbenen abzumelden bzw. die Witwen-/Witwerrente zu beantragen?
Für die Zahlung einer Witwen- bzw. Witwerrente ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Eine Frist für die Antragstellung besteht nicht. Allerdings wird die Rente rückwirkend längstens für 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Die Höhe der Rente beträgt ca. 55 Prozent der Altersrente, die das Mitglied des Versorgungswerks bezogen hat, bzw. auf die ein Anspruch bestanden hätte. Werden mehrere Renten für die Hinterbliebenen gezahlt, also zum Beispiel Witwen- und Waisenrenten, dann darf die Summe dieser Renten die Höhe der Altersrente des verstorbenen Mitglieds nicht überschreiten.

Wer trägt die Kosten der Bestattung?
Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung.
Sollte dies nicht möglich sein, da dieser Sozialleistungen oder ähnliches bezieht, wird eine Bestattung nach Maßgabe des jeweils zuständigen Sozialamtes durchgeführt.

Wie teuer ist eine Bestattung?
Bei jedem Sterbefall gibt es viele Faktoren, die letztendlich zu den Kosten der Bestattung führen. Da diese sehr unterschiedlich und individuell sind, ist es praktisch unmöglich eine genaue Kostenangabe ohne vorherige Detailkenntnisse zu erstellen.
Diese Faktoren können sein, ob es sich um eine Erd-, Feuer-, oder Seebestattung handelt, ob ein Grabplatz vorhanden ist, ob Trauerdruck erstellt werden soll oder eine Todesanzeige geschaltet werden soll. Des Weitern ob Blumen oder ein Grabstein gewünscht sind, ob eine Nachfeier stattfinden soll etc.

Die Kosten einer Bestattung teilen sich in drei Bereiche:
1. Eigenleistungen des Bestatters z.B.: Sarg, Erledigung von Formalitäten, Versorgung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Organisation der Trauerfeierlichkeiten, Trauerdruck…
2. Fremdleistungen z.B.: Blumen, Zeitungsanzeige, Musikwünsche, Grabstein…
3. amtliche Gebühren z.B.: Grabgebühren, Standesamtskosten, Kremationskosten…

Die Summe der oben genannten Einzelposten ergibt die Kosten der Bestattung, die in der Regel erst nach Kenntnis der Wünsche der Angehörigen festgelegt werden kann.

Für eine individuelle Kostenaufstellung steht Ihnen das Bestattungshaus Giesler jederzeit gerne zu Verfügung.

Was ist, wenn kein Vermögen vorhanden ist?
Es gibt die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt zu stellen, falls die finanziellen Mittel der Angehörigen für eine Bestattung nicht ausreichen. Das Sozialamt prüft dann, ob ein Anspruch besteht und zahlt die Bestattung. Die Kosten werden jedoch nur zu festen Sätzen bezahlt, die vom Amt vorher festgelegt wurden.

Muss ich die Kosten auch dann tragen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Ja. Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind Sie verpflichtet die Bestattung zu bezahlen. Die grundsätzliche Bestattungspflicht ergibt sich aus den Familienverhältnissen. Sie hat nichts damit zu tun, ob man dem Verstorbenen nahe stand oder nicht.

Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmern will?
In diesem Fall kümmert sich zunächst das Ordnungsamt des Sterbeortes um die Bestattung. Im Anschluss ermittelt das Amt dann Angehörige und stellt diesen die Bestattung in Rechnung.
Dies ist für die Angehörigen meistens deutlich teurer, als eine Bestattung direkt zu beauftragen, da zu den Bestattungskosten eine Bearbeitungspauschale gezahlt werden muss. Des Weiteren haben Sie als Angehöriger keinen Einfluss mehr auf die Art und Weise der Bestattung.

Wer pflegt das Grab, wenn keine Angehörigen mehr da sind?
Es gibt die Möglichkeit der Dauergrabpflege. Diese kann mit einem Friedhofsgärtner vorab besprochen und in Auftrag gegeben werden.

Wenn ich alleinstehend bin, wie kann ich sichergehen, dass ich nach meinen Wünschen beigesetzt werde?
Dies kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag geschehen. Sie können auch mit guten Freunden darüber sprechen, bei denen Sie sich sicher sind, dass diese Ihre Wünsche erfüllen.

Wie kann ich schon zu Lebzeiten für meine Bestattung vorsorgen?
Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Sie haben die Möglichkeit bei einem Bestatter Ihre Wünsche festhalten zu lassen, wie Sie sich Ihre eigene Bestattung vorstellen. Dies kann von kleinen Dingen der Bestattung bis hin zur kompletten Planung der Bestattung sein. Diese Wünsche sind dann für Ihre dereinstige Bestattung verbindlich und können im Nachhinein nicht mehr von Ihren Angehörigen verändert werden.

Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Bestattung finanziell abzusichern.
Dies kann durch eine Sterbegeldversicherung geschehen, oder durch die Bestattungsvorsorge Treuhand.