Erdbestattungssarten

Einzelwahlgrab

  • für einen Verstorbenen
  • Ruhefrist 30 Jahre
  • Beisetzung zusätzlicher Urnen
    (unter bestimmten Vorraussetzungen)

Doppelwahlgrab

  • für zwei Verstorbene
  • Ruhefrist 30 Jahre
  • Beisetzung zusätzlicher Urnen
    (unter bestimmten Vorraussetzungen