Erdbestattungssarten
Einzelwahlgrab
- für einen Verstorbenen
- Ruhefrist 30 Jahre
- Beisetzung zusätzlicher Urnen
(unter bestimmten Vorraussetzungen)
Doppelwahlgrab
- für zwei Verstorbene
- Ruhefrist 30 Jahre
- Beisetzung zusätzlicher Urnen
(unter bestimmten Vorraussetzungen