Vorsorge
Vorkehrungen treffen
Auch wenn die Stunde unseres Ablebens in weiter Ferne zu liegen scheint, ist es sinnvoll, so früh wie möglich Vorkehrungen zu treffen. Denn nur so können unsere Lieben Abschied nehmen, wie wir es uns wünschen. Zu diesen Vorbereitungen gehört beispielsweise die Wahl des Friedhofes, des Grabes, der Bestattungsform und des Bestattungsinstitutes.
Warum Vorsorge?
Der Mensch zeichnet sich von allen Lebewesen in der Natur dadurch aus, dass er in der Lage ist, seinen eigenen Tod zu erfassen und sich mit diesem auseinanderzusetzen. Alle Religionen dieser Welt befassen sich mit Vorstellungen über das Jenseits und erfüllen damit jede auf ihre Weise die Wünsche der Menschen auf ein Weiterleben nach dem Tod. Ihren Ausdruck finden diese Vorstellungen in der jeweiligen Bestattungskultur eines Volkes. Diese ist für nachfolgende Generationen ein Gradmesser für deren kulturellen Standard.
„Ein Volk wird so beurteilt, wie es seine Toten bestattet.“
Perikles 430 v. Chr.
Der Wunsch nach einem Weiterleben nach dem Tod zeigt sich heute auch darin, dass man in den Gedanken und im Herzen der Hinterbliebenen existent bleiben möchte.
„Solange sich jemand Deiner erinnert, lebst Du!.“
Die heutige Industriegesellschaft wird regiert von wirtschaftlichen Gesetzen und den damit verbundenen Sachzwängen. Die Familien werden kleiner, die menschlichen und sozialen Bindungen werden schwächer. Das Verantwortungsgefühl für andere nimmt ab, es steigt die Anzahl derjenigen, die vereinsamt leben. Der Tod ist ein natürlicher Vorgang. Dieser Tatbestand, der früher für die Menschen zum Lebensbestandteil gehörte, wird heute immer mehr verdrängt, er wird tabuisiert. Die Toten der Fernsehkrimis widersprechen dieser These nicht, sie werden abstrahiert, als nicht real empfunden. Der eigene Tod, der Abschied vom Partner, von nahen Angehörigen tritt heute in der Regel unvorbereitet und überraschend ein, allzu oft in der Abgeschiedenheit eines Alters- oder Pflegeheimes bzw. im Krankenhaus, da nur dort oft noch die erforderlich Betreuung und medizinische Versorgung möglich ist. Heute entzieht sich der Staat und damit die Gesellschaft ihrer sozialen Verantwortung für den letzten Lebensabschnitt ihrer Bürger. Das seit 1883 bestehende Sterbegeld wurde aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen herausgenommen. Seit dem 01.01.2004 erhalten Versicherte kein Sterbegeld mehr.
Die Selbstverantwortung des Bürgers ist gefordert.
Ein Prozess des Umdenkens muss einsetzen, der die moderne Kleinfamilie entlastet und Ersatz schafft für die fehlende Fürsorge des Staates.
Immer mehr Menschen treffen Vorsorge, und zwar nicht nur gegen die Risiken des täglichen Lebens, sondern insbesondere und gerade für den mit Gewissheit zu erwartenden Tod und die dereinstige Bestattung. Der verantwortungsvolle Bürger überlässt heute nichts mehr dem Zufall, er verlässt sich nicht auf andere, insbesondere nicht auf die Gesellschaft. Er stellt sicher, dass seine Wünsche auch bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden. Und zwar nicht nur im Sinne einer Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie auf Grund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Der Vorsorgevertrag
Der Vorsorgevertrag ist ein Angebot von ca. 3000 Bestattungsinstituten, zusammengeschlossen im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.. Im Vorsorgevertrag kann zu Lebzeiten alles für die eigene Bestattung geregelt werden. Er bietet die Sicherheit, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen nach dem Ableben verbindlich erfüllt werden. Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Hier sollen lediglich einige Bespiele über mögliche oder erforderliche vertragliche Festlegungen aufgeführt werden: Bei Verstorbenen ohne Angehörige beauftragt eine Behörde den Bestatter. Dabei bestimmen völlig fremde Personen - zwangsläufig unpersönlich - nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten die Bestattungsart. Aus Unkenntnis über die religiöse Zugehörigkeit von Verstorbenen kann es passieren, dass entweder keine oder die falsche kirchliche Bestattung gewählt wird.
Wir empfehlen deshalb:
- Die Bestattung vertraglich zu regeln: Um zu verhindern, dass z. B. gegen den mündlich geäußerten Willen des Verstorbenen von den Angehörigen anstelle einer Erdbestattung eine Feuerbestattung veranlasst wird.
- Den Charakter der Bestattung vertraglich zu regeln: Eine Bestattung wird ansonsten z. B. gegen den mündlich erklärten Willen des Verstorbenen im Stillen vollzogen und viele Freunde und Bekannte werden nicht benarchigtigt.
- Den Bestattungsort vertraglich zu regeln: Es kann passieren, dass ein Familiengrab vorhanden ist und der Verstorbene dennoch in einem Reihengrab auf einem anderen Friedhof bestattet wird. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zum Beispiel: Den mit der Bestattung betrauten Familienangehörigen ist die Existenz eines Familiengrabes nicht bekannt.
Ein Alleinstehender wird in der Regel umfangreichere Abmachungen und Festlegungen treffen als jemand mit Familie. Besteht ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu den Angehörigen, kann ein Vorsorgevertrag auf wenige wichtige Entscheidungen beschränkt bleiben. Ist das Verhältnis jedoch kompliziert, empfiehlt sich eine umfangreichere Vertragsgestaltung. Gleiches gilt für den Fall, dass die Angehörigen nicht vor Ort leben und im Todesfall nicht die ersten Ansprechpartner sein werden.
Grundsätzlich bietet ein Vorsorgevertrag die Möglichkeit, Preisvergleiche anzustellen und den finanziellen Rahmen wohlüberlegt abzustecken. Eine Bestattung erfordert heute bei ständig weitersteigenden Friedhofsgebühren einen Betrag von ca. 3.000 bis 10.000 €, zuzüglich eventuellen Kosten für das Grabmal und die zukünftige Grabpflege. Auch in dieser Hinsicht ist also Vorsorge erforderlich.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern.
Eine Sterbegeldversicherung, die Sie bei uns abschließen können, garantiert Ihnen, dass Ihre Vorstellungen einer würdevollen Bestattung zuverlässig verwirklicht werden und dafür alle finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.
• eine Gesundheitsprüfung entfällt
• ein Abschluss ist bis zum 80. Lebensjahr möglich
• Versicherungssummen bis 12.500 € sind möglich
• Monats-, Jahres- oder Einmalzahlungen sind möglich
• günstige Beitragsraten durch Gruppenversicherung
Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage Ihres Vorsorgegeldes bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Diesen Vertrag können Sie auch bei uns abschließen. Nach Vertragsabschluss wird das von Ihnen eingezahlte Kapital mündelsicher angelegt und dabei wesentlich besser verzinst als normale Sparbucheinlagen. Ferner sind die Gelder durch die Ausfallbürgschaft einer Sparkasse zusätzlich abgesichert. Im Gegensatz zu einem Sparbuch haben Dritte keinen Zugriff auf die zweckgebundenen Gelder.
Eine Kündigung des Vertrages ist nur durch Sie selbst bei uns möglich. Durch den Abschluss des Treuhandvertrages bekommen Sie automatisch die kostenfreie Mitgliedschaft beim Kuratorium Deutscher Bestattungskultur e. V.. Diese beinhaltet eine Auslandsrückholgarantie für Sie, falls Sie im Ausland versterben sollten. Außerdem erhält jedes Mitglied eine Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass ein Treuhandvertrag besteht und welcher Bestatter verständigt werden soll.
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie auch auf dem Gebiet einer möglichen Finanzierung bzw. der Anlage von Vorsorgegeldern.